1. Heldenzentrale
  2. Christmas Run To Tree
  3. Zwei-G-Modell

2-G-Nachweis
Die Veranstaltung Christmas Run To Tree am 04. und 05. Dezember 2021 findet gemäß den Regeln des Hamburger 2-G-Optionsmodells statt. Dies bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt zum Veranstaltungsgelände erhalten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Weitere Informationen zum 2-G-Optionsmodells finden Sie gerne weiter unten.

  • Geimpft
    Sie sind an den beiden Veranstaltungstagen mindestens seit zwei Wochen vollständig geimpft und können dies vor Ort belegen. Als Nachweise werden analoge und digitale Impfausweise und Impfzertifikate akzeptiert.

    Als Geimpfte gelten auch Teilnehmende, welche genesen sind und vor mindestens 14 Tagen die erste Impfung erhalten haben. Der Zeitraum der Genesung spielt dabei keine Rolle.

  • Genesen
    Sie sind in der Vergangenheit an COVID-19 erkrankt und verfügen über ein positives Testergebnis (PCR, PoC-Antigen oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) in digitaler oder analoger Form, welches mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückreicht. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von typischen Symptomen einer Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 (u.a. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- und Geschmacksverlust) oder gar einem positiven Testergebnis Ihren Status als genesene Person verlieren.?

    Genesene Personen, die vor mindestens 14 Tagen ihre Erstimpfung erhielten, werden als Geimpfte betrachtet, unabhängig wann ihr Genesungsstatus erloschen ist.

Begleitpersonen
Begleitpersonen sind möglich, müssen vor Ort jedoch ebenfalls einen 2-G-Nachweis vorzeigen.

Abstand und Hygieneregeln
Trotz Lockerungen möchten wir weiterhin jedes Risiko vermeiden und die Kontakte auf dem Veranstaltungsgelände reduzieren. Deshalb weisen wir alle Teilnehmenden auf die regelmäßige Nutzung der vorhandenen Desinfektionsspender und die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,5 m zu anderen Läuferinnen, Läufern und Mitarbeitern hin.

Weitere Informationen zu der aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 25. September 2021)

Fragen und weitere Antworten zum Thema "Sport" - Offizielle FAQ der Freien und Hansestadt Hamburg  

 

Stand: 15. Oktober 2021 (Änderungen vorbehalten und jederzeit möglich)

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